Das deutsche Rundfunkrecht. Eine juristische und ökonomische Betrachtung
Eva Sommer
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht
Beschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung soll der juristische Aufbau des Rundfunkrechtes betrachtet werden. Dabei soll erörtert werden, ob das existierende System zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung des Rundfunkrechts geeignet ist oder nicht. Es soll zudem eine juristische und ökonomische Bewertung der Rundfunkstaatsverträge unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen und den damit verbundenen Herausforderungen für die Gesetzgebung erfolgen. Dabei soll der Fokus u.a. auf den ökonomischen Auswirkungen des Rundfunkbeitrages und der Herausforderungen für die Gesetzgebung durch Online-Dienste liegen. Das Rundfunkrecht als Teilgebiet des Medienrechts regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von Rundfunkveranstaltungen. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit gem. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes bildet hierfür die verfassungsrechtliche Grundlage. Dabei gibt es jedoch kein umfassendes oder gar bundesweit einheitliches Rundfunkgesetz. Das deutsche Rundfunkrecht wird von zahlreichen, unterschiedlichen verfassungs-, verwaltungs-, zivil-, straf- und speziell-medienrechtlichen Normkomplexen des Bundes und aller Länder gebildet und geregelt. Die wohl größte Bedeutung im Rundfunkrecht spielt der Rundfunkstaatsvertrag, regelt jedoch nur einen Teilbereich des Rundfunkwesens. Dieser Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den 16 Bundesländern versucht die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung des Rundfunkrechtes. Er gliedert sich dabei in acht Artikel und umfasst unter anderem den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
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