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Das Standard-Datenschutzmodell (SDM)

Einführung, Hintergründe und Kontexte zum Erreichen der Gewährleistungsziele

Martin Rost

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Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Technik / Informatik

Beschreibung

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) gilt spätestens seit 2020 deutschlandweit als etabliert, um normative Anforderungen der DSGVO in funktionale Anforderungen an die Praxis der Datenverarbeitungen zu transformieren.
Wenn die Juristin zum Beispiel sagt: Diese Daten sind unverzüglich zu löschen! Dann ist aus juristischer Sicht alles Erforderliche gesagt. Für Praktiker*innen, die diese vermeintlich leichte Anforderung umzusetzen haben, können sich Unmengen an komplizierten Fragen stellen: Wie gesichert muss gelöscht werden? Kann man den installierten Löschprogrammen trauen? Wie muss das Löschen von Daten in welcher Auflösung dokumentiert und protokolliert werden? Wer ist eigentlich befugt, zu löschen, auch in den Backup-Dateien? Das SDM hilft, bei solchen Fragestellungen der Umsetzung zu begründeten Entscheidungen zu gelangen, um an ein vollständiges Set von aufeinander abgestimmten, wirksamen Schutzmaßnahmen zu gelangen. Dies ist von zentraler Bedeutung bei der Durchführung von Datenschutz-Prüfungen und -Beratungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und dem Betrieb eines Datenschutz-Managements.

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Schlagwörter

DSFA, operativer Datenschutz, Standard-Datenschutzmodell, DSMS, Datenschutzbeauftragter, methodischer Datenschutz, DSGVO, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datenschutz-Management, Datenschutz, systematischer Datenschutz, SDM, Datenschutzgrundverordnung