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Behandlung latenter Steuern auf Einzelabschluss- und Konzernebene

Michael Fisch

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Betriebswirtschaft

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Seminar Konzernrechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Reformierung der Handelsgesetzgebung im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (2009) haben latente Steuern in der deutschen Rechnungslegungspraxis nachhaltig an Bedeutung gewonnen. Da latente Steuern auf unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften für Vermögensgegenstände und Schulden im Handels- und Steuerrecht basieren, hängt ihre Geltung primär davon ab, inwieweit die beiden genannten Gesetzgebungen voneinander abweichen. Dementsprechend führt eine strikte Trennung zwischen Handelsbilanz- und Steuerbilanzrecht, wie sie in der internationalen Rechnungslegung praktiziert wird, regelmäßig zu Differenzen zwischen den Bilanzposten beider Gesetzgebungen. Diese Unterschiedsbeträge bilden die Basis für die Bildung latenter Steuern, die letztendlich dazu dienen, eine Anpassung zwischen Steuer- und Handelsbilanz zu vollziehen. Der gestiegene Stellenwert latenter Steuern in der deutschen Rechnungslegung beruht auf einer stärkeren Orientierung an der international gängigen Trennung zwischen Handels- und Steuerrecht mit der Abschaffung der (umgekehrten) Maßgeblichkeit. Während den latenten Steuern auf Einzelabschlussebene somit erst durch die BilMoG-Reformen eine gestiegene Bedeutung zukommt, wurde ihnen in der Konzernrechnungslegung schon zuvor ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Grund dafür sind die bei der Erstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen. Dabei werden u.a. Vermögensgegenstände neu bewertet und Schuldbeziehungen zwischen Konzernunternehmen eliminiert, sodass unterschiedliche Wertansätze zwischen den Abschlussposten der Konzern- und Steuerbilanz in der Regel nicht ausbleiben und eine Korrektur durch die Bildung latenter Steuern erforderlich ist...

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Schlagwörter

Latente Steuern, Timing Konzept, Konzernabschluss, Konzernrechnungslegung, Latente Steuern im Einzelabschluss, Latente Steuern im Konzernabschluss, Temporary Konzept