Die gesellschaftliche Funktion der Religion
Joel Eiglmeier
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Religion, Note: 1,7, Universität Hamburg (Wirtschaft und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Klassiker der Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Religion hat als ein zentraler sozialer Tatbestand weitreichenden Einfluss auf das menschliche Handeln, Verhalten und Denken und steht somit natürlicherweise im Betrachtungsbereich der Soziologie. Die Religionssoziologie als soziologisches Fachgebiet versucht dabei die Religion einer analytisch-empirischen Betrachtung zu unterziehen um so u.a. die gesellschaftliche Funktion der Religion offen zu legen. So waren es auch die Soziologen der ersten Stunde (unter Ihnen z.B. Comte, Durkheim, Marx, Weber und Simmel), die mit ihren zentralen Schriften den Weg zu weiterführenden Religionsanalysen der modernen Soziologie ebneten und die Soziologie prägten. In dieser Arbeit sollen mit Karl Marx und Emil Durkheim zwei dieser Klassiker im Hinblick auf ihre zentralen Auseinandersetzungen mit der gesellschaftlichen Funktion der Religion näher betrachtet werden. Denn sowohl Karl Marx als Nachfolger der Religionskritiker und Emil Durkheim als empirisch fundierter Soziologe haben mit ihren Werken jeweils genuine Funktionsbestimmungen der Religion unternommen, die immer noch weitreichend rezipiert werden. Dabei sind die Vorgehensweise und Zielverfolgung dieser beiden Soziologen grundlegend verschieden. Trotzdem wird bei der Betrachtung von Marx’ und Durkheims Ausführungen deutlich, dass die Religion für beide eine bedeutende Kategorie des Sozialen darstellt. Im Folgenden wird zuerst eine soziologische Explikation des Begriffs der Religion erarbeitet. Daran anschließend wird im Kontext der Rahmenwerke von Marx und Durkheim auf die Religionsanalyse der beide Klassiker eingegangen, wobei sich grundlegend auf Durkheims „Die Elementaren Formen des Religiösen Lebens“ und Marx’ Religionskritik in „Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie“ bezogen wird, um anschließend die gesellschaftliche Funktion der Religion in beiden Theorien zu beschreiben und zu erklären. Im darauffolgenden Resümee werden sodann die auffälligsten Ähnlichkeiten und gravierendsten Unterschiede der vorgestellten Religionsbetrachtungen dargestellt und die Vorgehensweise beider Theoretiker kritisch beleuchtet.
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