Einführung einer Vorsorgepflicht für Kinder in Thüringen unter Betrachtung weiterer präventiver Hilfsmöglichkeiten
Christian Schubert
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Staatslehre und politische Verwaltung
Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 14,82, Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Monaten brachten die Medien immer häufiger Fälle von Kindesvernachlässigung, -misshandlung und -missbrauch an das Licht der Öffentlichkeit. Dabei sind es die extremen und tragischen Einzelschicksale mit Todesfolge, wie die der kleinen Lea-Sophie aus Schwerin oder der toten Kinder aus Erfurt, Nordhausen, und Sömmerda, die für Erschütterung, Betroffenheit und Wut in unserer Gesellschaft sorgen. Doch diese Fälle sind nur die Spitze des Eisberges, denn die Zahl der Kindeswohlgefährdungen, die im Schatten der Öffentlichkeit liegen, scheint weitaus höher zu sein. Schätzungen gehen davon aus, dass deutschlandweit zwischen 48.000 und 430.000 Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren gesundheits- und lebensgefährdenden Bedingungen ausgesetzt sind.1 Vor diesem Hintergrund wurden sowohl auf Bundesebene als auch speziell in Thüringen viele Maßnahmen zum Schutz der Kinder ins Leben gerufen, andere Konzepte gilt es noch umzusetzen. Die Einführung verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen kann in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument zur Früherkennung und Prävention darstellen und somit wesentlich zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen. Inzwischen haben viele Bundesländer entsprechende Regelungen oder Vorkehrungen getroffen, um Vorsorgeuntersuchungen als Bestandteil von Kinderschutzmaßnahmen zu etablieren. Die Umsetzung erfolgt jedoch recht unterschiedlich. Während manche Länder eine Pflichtteilnahme favorisieren, versuchen andere mit Bonussystemen oder expliziten Aufforderungen im Einzelfall, die Teilnahmequote auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Im Zeitraum des Entstehens dieser Diplomarbeit2 wird in Thüringen das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren geprüft. Ein Teilziel dieses neuen Gesetzes ist die Sicherung der Teilnahme an den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter.
Kundenbewertungen
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