Immobilien vermögensverwaltender Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Steuern
Beschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1, Universität Wien (Steuerrecht und Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Vermögensverwaltende Personengesellschaften verwalten iSd § 32 BAO ausschließlich ihr eigenes Vermögen. Sie werden im EStG nicht gesondert geregelt und orientieren sich deshalb an den allgemeinen Prinzipien. Wird von der Gesellschaft oder einer Beteiligung ein Gewerbebetrieb unterhalten, färbt dieser ab und bewirkt, dass die ganze Betätigung als solcher zu beurteilen ist. Personengesellschaften an sich sind ertragsteuerlich kein Steuersubjekt und nach dem Transparenz- und Durchgriffsprinzip zu behandeln. Die nach den allgemeinen, im EStG verankerten, Prinzipien zustehenden Wahlrechte, stehen auch den jeweiligen Gesellschaftern individuell und unabhängig von den übrigen Gesellschaftern zu, wodurch sich großzügige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Es ist danach bei jedem Gesellschafter spezifisch zu beurteilen, ob Liebhaberei vorliegt, es sich bei einer Veräußerung um Alt- oder Neuvermögen handelt beziehungsweise eine Steuerbefreiung vorliegt und wie Instandsetzungsaufwendungen verteilt werden. Die Einkünfte werden im Rahmen des Verfahrens nach § 188 BAO gesondert festgestellt, sofern gleiche Einkunftsarten vorliegen. Die Zuweisung eines negativen Ergebnisses unterliegt bei beschränkt haftenden Gesellschaftern einer gewissen Schranke.
Kundenbewertungen
Personengesellschaften, Immobilien, Immobilien vermögensverwaltender Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht, Recht, Jura, Österreich, Ertragssteuerrecht, Steuer