Gleichstellung innerhalb der Polizei. Die Neuregelung der Frauenförderung
Simon Brost
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Staatslehre und politische Verwaltung
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Qualitative Forschungsmethoden, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Hausarbeit wird im Rahmen einer qualitativen Forschung die Gleichstellung innerhalb der Polizeibehörde von Nordrhein-Westfalen untersucht, welche in Form von zwei offenen Leitfadeninterviews durchgeführt wurde. Daraus soll die Forschungsfrage, ob eine Neuregelung der Frauenförderung notwendig ist, beantwortet werden. Männer und Frauen arbeiten heutzutage in der deutschen Polizei zusammen und verfügen im Rahmen der Gleichberechtigung über dieselben Rechte und Pflichten, welcher der Polizeiberuf mit sich bringt. Dies ist in dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen festgeschrieben, welches 1999 verabschiedet wurde. Zum 1. Juli 2016 beschloss die Rot-Grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Neuregelung der Frauenförderung bzw. ein neues Landesgleichstellungsgesetz. Dabei sollen Frauen nach dem § 19 LBG-E (6) (Anhang A: Gesetzestext § 19 LBG-E), welche „im Wesentlichen gleiche Eignung“ (DerWesten 2016) vorweisen, den männlichen Beamten bei Beförderungen bevorzugt werden. Die Neuregelung wurde vorerst nach dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgericht für verfassungswidrig erklärt (ebd.). Die Landesregierung hält offiziell aber „[…] ihre neuen Vorschriften zur Frauenförderung für unangreifbar und will sie zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof verteidigen“ (RP-Online 2016). Ziel der neuen Frauenförderung ist es, die Quote von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen (Papier/Heidebach 2014), da diese in höheren Position unterpräsentiert sind (Land Nordrhein-Westfalen). Dies wirft die Frage auf, ob eine Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung innerhalb des Forschungsfeldes der Polizei Nordrhein-Westfalen vorliegt und ob eine Neuregelung der Frauenförderung überhaupt notwendig und im Sinne der Frauen innerhalb der Polizei ist. Bisher fehlt es allerdings in Deutschland „[...] an einer geschlechtsspezifischen theoretischen und empirischen repräsentativen polizeiwissenschaftlichen Forschung bzw. die derzeit vorliegende kann als defizitär betrachtet werden“ (Gillessen 2014, zit. in Schmidt/Feltes 2015).
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